AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen laVital Sport-& Wellness-Hotel
1) Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Hotelzimmer oder der Tagungsraum bestellt und zugesagt oder,
falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereit gestellt worden ist.
2) Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 14:00 Uhr am Anreisetag bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18:00
Uhr anderweitig zu vergeben.
3) Sollten vereinbarte Hotelzimmer oder Tagungsräume aus Gründen, die das Hotel nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung
gestellt werden können, so ist das Hotel verpflichtet, für gleichwertigen Ersatz, auch –soweit zumutbar- außerhalb des
Hauses, Sorge zu tragen.
4) Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der vereinbarte oder betrieblich übliche Preis zu zahlen,
abzüglich der vom Hotel ersparten Aufwendungen. Danach werden bei Stornierungen folgende Gebühren erhoben (gilt nicht
für Messezeiträume)
4.1) Standard Hotelzimmerbuchung
a. bis 12 Uhr am Anreisetag - keine Kosten
b. bis 18 Uhr am Anreisetag - 80% der vereinbarten Leistungen
c. ab 18 Uhr am Anreisetag oder bei Nichtanreise - 100 % der vereinbarten Leistungen (Kreditkarte erforderlich)
4.2) nicht stornierbare Hotelzimmerbuchung
Eine Stornierung ist nicht möglich. Es fällt ab Buchungszeitpunkt der komplette vertraglich vereinbarte Zimmerpreis an
(Kreditkarte erforderlich).
4.3) Hotelzimmerbuchung während Messezeiträumen
a. Mindestaufenthalt 2 Übernachtungen
b. Kreditkarte erforderlich
c. Eine Stornierung ist bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei. Danach fallen bei Stornierung oder Nichtinanspruchnahme 80%
der vereinbarten Leistungen an.
4.4) Arrangementbuchung
a. bis 14 Tage vor Ankunft - keine Kosten
b. 14 bis 7 Tage vor Ankunft - 50 % der vereinbarten Leistungen
c. 6 Tage bis 1 Tag vor Ankunft - 80 % der vereinbarten Leistungen
d. 1 bis 0 Tage vor Ankunft oder bei Nichtanreise - 100 % der vereinbarten Leistungen
4.5) Arrangementbuchung bei Gruppen ab 6 Personen
a. bis 28 Tage vor Ankunft - keine Kosten
b. 27 bis 14 Tage vor Ankunft - 50 % der vereinbarten Leistungen
c. 13 Tage bis 1 Tag vor Ankunft - 80 % der vereinbarten Leistungen
d. 1 bis 0 Tage vor Ankunft oder bei Nichtanreise - 100 % der vereinbarten Leistungen
e. Bei Stornierung einzelner Zimmer gelten die Stornobedingungen von 4.5)
4.6) Day Spa Buchung / Wellness-Zusatzbuchungen²
a. bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin - keine Kosten
b. 2 bis 0 Tage vor dem vereinbarten Termin - 60 % der vereinbarten Leistungen
c. Bei Nichtabsage des vereinbarten Termins 100 % der vereinbarten Leistungen
d. ² bis 24 Std. vor Termin – kostenfrei, danach 50% und bei Nichterscheinen 100% der vereinbarten Leistung
4.7) Seminare/ Tagungen mit Übernachtung
a. bis 40 Tage vor Beginn - keine Kosten
b. 39 bis 30 Tage vor Beginn - 30 % der vereinbarten Leistungen
c. 29 bis 14 Tage vor Beginn - 60 % der vereinbarten Leistungen
d. 13 bis 0 Tage vor Beginn - 80 % der vereinbarten Leistungen
Es sind im Rahmen einer Seminar- o. Tagungs-Buchung nur max. 2 Zimmer bis 7 Tage vor Beginn kostenfrei stornierbar.
4.8) Seminare/ Tagungen ohne Übernachtung
Eine Stornierung bis 14 Tage vor Beginn ist kostenfrei. Danach werden 80% der vereinbarten Leistung fällig.
4.9) Gruppenbuchung (ab 6 Zimmer ohne Arrangement)
Es gelten gesonderte Stornierungsbedingungen. Diese variieren je nach Gruppengröße und Leistungsumfang und müssen
individuell beim Hotel angefragt und vereinbart werden.
4.10) Für Umbuchungen verlangt das Hotel keine Gebühren. Als Umbuchungen zählen folgende Änderungen:
Name der Gäste
zusätzliche Leistungen (z.B. Halbpension)
Ankunfts-, Abreisetermin innerhalb des Buchungszeitraums für gleichbleibende und verlängerte Aufenthaltsdauer
4.11) Stornierungen haben ausnahmslos schriftlich zu erfolgen. Mit Erhalt einer schriftlichen Stornierungsbestätigung vom
Hotel an den Gast ist die Stornierung gültig.
5) Rücktritt des Hotels
²5.1) Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist
das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach
den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels unmittelbar nicht zur festen
Buchung bereit ist.
5.2) Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht geleistet, so ist das
Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
insbesondere falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen
gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeitgefährden kann, ohne das dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist
5.4) Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6) Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen
grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Hotels, so
hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen: in diesem Falle gilt Ziffer 4 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der
Miete und einer Vergütung) entsprechend.
7) Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Hotelzimmer oder Tagungsräume nach Möglichkeit anderweitig zu
vergeben. Für die Zeit der Weitervermietung entfallen alle Kosten. Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass
die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im
Falle höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung absagen.
8) Hat der Besteller mehrere Hotelzimmer reservieren lassen mit dem Vorbehalt, ggf. weniger Zimmer in Anspruch zu nehmen,
(Kontingent), hat der Besteller die tatsächlich benötigen Anzahl der Zimmer und die Anzahl der Personen zum vereinbarten
Termin, spätestens aber 14 Tage vor Ankunft, zu melden. Mit Eingang der Meldung werden die übrigen Zimmer zu
anderweitigen Vermietung frei. Kosten entstehen dem Besteller insoweit nicht. Erfolgt keine Meldung, geht das gesamte
Kontingent zu Lasten des Bestellers; Punkt 4 a-d findet Anwendung und gilt als vereinbart. Die namentliche Teilnehmerliste
ist dem Hotel bis 4 Tage vor Ankunft zur Verfügung zu stellen.
9) Preisanpassungsklausel
9.1) Liegt zwischen Vertragsschluss und Leistungsbereitstellung eine Zeit von mehr als 6 Monaten, so behält sich das Hotel das
Recht vor, Preisänderungen, die nicht 9.2. betreffen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen der
Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschluss zugunsten oder zu Lasten des Gastes/Bestellers.
9.2) Weiterhin behält sich das Hotel das Recht vor, seine Preise der Entwicklung der Kosten anzupassen. Eine Preiserhöhung
kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für die Beschaffung von Energie,
Wasser oder andere Versorgungsleistungen erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der
energiewirtschaftlichen, versorgungstechnischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten
Kostensituation führen. Die Preisänderungen gelten unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
9.3) Preiserhöhungen von max. 5% schließen ein Rücktrittsrecht aus.
10) Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich Mehrwertsteuer.
11) Angebotene Inklusivleistungen, wie die Nutzung des Fitnessstudios, der Sauna oder Infrarotkabine sind für normale
Buchungen (Übernachtung mit oder ohne Frühstück, siehe auch Punkt 4.1. bis 4.3.) lediglich geduldete Leistungen und
daher keine Pflichtleistungen des Hotels und können nur ausschließlich zu den jeweiligen Öffnungszeiten genutzt werden.
Für Arrangementbuchungen gilt dies nicht, jedoch sind für die Nutzung auch hier die Öffnungszeiten maßgebend.
12) Für Sonderpreise und Leistungen, die vom Hotel lediglich ausgelegt werden (z.B. Kurtaxe), werden Kreditkarten (Visa, Diners
und Eurocard) nicht akzeptiert.
13) Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand Gifhorn. Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen und
ähnlichem ist weiter zu beachten:
14) Der Leiter einer Veranstaltung im Hotel gilt als ermächtigt, alle im Rahmen der Organisation erforderlichen Erklärungen mit
Wirkung für und gegen den Veranstalter abzugeben, es sei denn, der Veranstalter beschränkt die Vollmacht, des Leiters
durch schriftliche Erklärungen, die dem Hotel vor Beginn der Veranstaltung zugegangen sein muss.
15) Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn
übermittelt werden; andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
16) Der Veranstalter übernimmt die Mit-Haftung für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern, zusätzlich
bestellter Speisen und Getränke.
17) Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Hotel.
18) Sollte bei einer Veranstaltung der Verzehr pro Person unter €15,00 liegen, wird Raummiete berechnet.
19) Für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Gegenständen oder Exponaten, die der Veranstalter in die
Tagungsräume eingebracht hat, wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den
feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
20) Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Hotels gestattet. Für
Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars des Hotels, die beim Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung
verursacht werden, haftet der Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
21) Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt.
Eine evtl. Minderung kommt insoweit nur im Hinblick auf den auf die zur Verfügung gestellten Einrichtungen entfallenden
Mietzins in Betracht.
22) Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Aufenthaltes ist
für das Hotel laVital ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erfasst, verarbeitet
und geschützt.
23) Für Arrangementbuchungen bzw. Pauschalreisen gelten die Richtlinien der (EU) 2015/2302. Diese sind dem Formblatt #
unter https://www.lavital.de/images/pdf/Pauschalreise_Richtlinien.pdf einsehbar.
24) Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen
Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt einer ihrer möglichst nahe kommenden gültigen
Bestimmung.
25) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.
laVital Sport- & Wellness-Hotel / Alte Heerstr. 45
29392 Wesendorf / Tel.: 05376–97 96 – 0 / Fax: –19
