AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen laVital Sport-& Wellness-Hotel

1) Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Hotelzimmer oder der Tagungsraum bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereit gestellt worden ist.
2) Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 14:00 Uhr am Anreisetag bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
3) Sollten vereinbarte Hotelzimmer oder Tagungsräume aus Gründen, die das Hotel nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung gestellt werden können,
so ist das Hotel verpflichtet, für gleichwertigen Ersatz, auch –soweit zumutbar- außerhalb des Hauses, Sorge zu tragen.
4) Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der vereinbarte oder betrieblich übliche Preis zu zahlen, abzüglich der vom Hotel ersparten Aufwendungen. Danach werden bei Stornierungen folgende Gebühren erhoben (gilt nicht für Messezeiträume):
4.1) garantierte Hotelzimmerbuchung
a. bis 18 Uhr am Anreisetag - keine Kosten
b. ab 18 Uhr am Anreisetag oder bei Nichtanreise - 80 % der vereinbarten Leistungen (Kreditkarte erforderlich)
4.2) definitive Hotelzimmerbuchung (Anreise bis 18 Uhr)²
Es fallen keine Stornokosten an. Das Hotel behält sich jedoch das Recht vor, gebuchte Zimmer bei Nichtinanspruchnahme ab 18 Uhr o. bei Anfragen anderer
Kunden weiter zu vermitteln. Eine Buchungsbestätigung gilt daher nur unter Vorbehalt.
4.3) nicht stornierbare Hotelzimmerbuchung
Eine Stornierung ist nicht möglich. Es fällt ab Buchungszeitpunkt der komplette vertraglich vereinbarte Zimmerpreis an (Kreditkarte erforderlich).
4.4) Arrangementbuchung
a. bis 40 Tage vor Ankunft - keine Kosten
b. 39 bis 30 Tage vor Ankunft - 30 % der vereinbarten Leistungen
c. 29 bis 14 Tage vor Ankunft - 60 % der vereinbarten Leistungen
d. 13 bis 0 Tage vor Ankunft oder bei Nichtanreise - 80 % der vereinbarten Leistungen
4.5) Day Spa Buchung
a. bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin - keine Kosten
b. 2 bis 0 Tage vor dem vereinbarten Termin - 60 % der vereinbarten Leistungen
c. Bei Nichtabsage des vereinbarten Termins 100 % der vereinbarten Leistungen
4.6) Seminare/ Tagungen mit Übernachtung
a. bis 40 Tage vor Beginn - keine Kosten
b. 39 bis 30 Tage vor Beginn - 30 % der vereinbarten Leistungen
c. 29 bis 14 Tage vor Beginn - 60 % der vereinbarten Leistungen
d. 13 bis 0 Tage vor Beginn - 80 % der vereinbarten Leistungen
Es sind im Rahmen einer Seminar- o. TagungsBuchung nur max. 2 Zimmer bis 7 Tage vor Beginn kostenfrei stornierbar.

4.7) Seminare/ Tagungen ohne Übernachtung

Eine Stornierung bis 14 Tage vor Beginn ist kostenfrei. Danach werden 80% der vereinbarten Leistung fällig.
4.8) Für Umbuchungen verlangt das Hotel keine Gebühren. Als Umbuchungen zählen folgende Änderungen:
Leistungen (z.B. Halbpension)
Ankunfts-, Abreisetermin innerhalb des
Buchungszeitraums für gleichbleibende und verlängerte
Aufenthaltsdauer
5) Rücktritt des Hotels
²5.1) Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels unmittelbar nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2) Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
5.3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeitgefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist
5.4) Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6) Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Hotels, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen: in diesem Falle gilt Ziffer 4 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und einer Vergütung) entsprechend.
7) Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Hotelzimmer oder Tagungsräume nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Für die Zeit der Weitervermietung entfallen alle Kosten. Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung absagen.
8) Hat der Besteller mehrere Hotelzimmer reservieren lassen mit dem Vorbehalt, ggf. weniger Zimmer in Anspruch zu nehmen, (Kontingent), hat der Besteller die tatsächlich benötigen Anzahl der Zimmer und die Anzahl der Personen zum vereinbarten Termin, spätestens aber 14 Tage vor Ankunft, zu melden. Mit Eingang der Meldung werden die übrigen Zimmer zu anderweitigen Vermietung frei. Kosten entstehen dem Besteller insoweit nicht. Erfolgt keine Meldung, geht das
gesamte Kontingent zu Lasten des Bestellers; Punkt 4 a-d findet Anwendung und gilt als vereinbart. Die namentliche Teilnehmerliste ist dem Hotel bis 4 Tage vor Ankunft zur Verfügung zu stellen.
9) Liegt zwischen Vertragsschluss und Leistungsbereitstellung eine Zeit von mehr als 6 Monaten, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschluss zugunsten oder zu Lasten des Gastes/Bestellers.
10) Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich Mehrwertsteuer.
11) Angebotene Inklusivleistungen, wie die Nutzung des Fitnessstudios, der Sauna oder Infrarotkabine sind für normale Buchungen (Übernachtung mit oder ohne
Frühstück, siehe auch Punkt 4.1. bis 4.3.) lediglich geduldete Leistungen und daher keine Pflichtleistungen des Hotels und können nur ausschließlich zu den
jeweiligen Öffnungszeiten genutzt werden. Für Arrangementbuchungen gilt dies nicht, jedoch sind für die Nutzung auch hier die Öffnungszeiten maßgebend.
12) Für Sonderpreise und Leistungen, die vom Hotel lediglich ausgelegt werden (z.B. Kurtaxe), werden Kreditkarten (Visa, Diners und Eurocard) nicht akzeptiert.
13) Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand Gifhorn. Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen und ähnlichem ist weiter zu beachten:
14) Der Leiter einer Veranstaltung im Hotel gilt als ermächtigt, alle im Rahmen der Organisation erforderlichen Erklärungen mit Wirkung für und gegen den
Veranstalter abzugeben, es sei denn, der Veranstalter beschränkt die Vollmacht, des Leiters durch schriftliche Erklärungen, die dem Hotel vor Beginn der Veranstaltung zugegangen sein muss.
15) Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn übermittelt werden; andernfalls wird
mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
16) Der Veranstalter übernimmt die Mit-Haftung für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern, zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
17) Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Hotel.
18) Sollte bei einer Veranstaltung der Verzehr pro Person unter €15,00 liegen, wird Raummiete berechnet.
19) Für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Gegenständen oder Exponaten, die der Veranstalter in die Tagungsräume eingebracht hat, wird
keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
20) Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Hotels gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars des Hotels, die beim Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
21) Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine evtl. Minderung kommt
insoweit nur im Hinblick auf den auf die zur Verfügung gestellten Einrichtungen entfallenden Mietzins in Betracht.
22) Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Aufenthaltes ist für das Hotel laVital ein wichtiges
Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erfasst, verarbeitet und geschützt.
23) Für Arrangementbuchungen bzw. Pauschalreisen gelten die Richtlinien der (EU) 2015/2302. Diese sind dem Formblatt unter

https://www.lavital.de/images/pdf/Pauschalreise_Richtlinie n.pdf einsehbar.
23) Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt einer ihrer möglichst nahe kommenden gültigen Bestimmung.
24) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.

 


laVital Sport- & Wellness-Hotel
Alte Heerstr. 45
29392 Wesendorf
Tel.: 05376 – 97 96 – 0
Fax: 05376 – 97 96 –19
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